Professionelles Vertragsmanagement ist ein zur Risikominimierung und Steigerung der Kundenzufriedenheit unerlässliches Mittel erfolgreicher Unternehmensführung – von der Vertragsanbahnung über die Vertragsgestaltung bis zur Vertragsdurchführung.
Die Beratung umfasst die Gestaltung und Prüfung von Verträgen unterschiedlicher Art in den Bereichen IT, Einkauf, Vertrieb & Service sowie Forschung & Entwicklung.
Gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Marken und Designs sind ein wichtiger Baustein, um den Unternehmenswert zu sichern und Investitionen zu schützen.
Die Beratung ist - neben der Anmeldung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten - auf die wirtschaftliche Verwertung der gewerblichen Schutzrechte durch geeignete Vergütungsmodelle und darauf zugeschnittene Lizenzverträge gerichtet.
Die Auswirkungen von gesetzlichen Vorgaben und technischen Normen auf das eigene Produktportfolio sind vielfältig und häufig nicht unmittelbar zu erkennen.
Die Beratung zielt darauf ab, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben vollständig und effizient zu erfüllen. Dazu gehört es, neben der Prüfung konkreter Anforderungen an die Produktsicherheit, Zuständigkeiten im Unternehmen zu klären und geeignete Geschäftsprozesse aufzusetzen.
Datenschutz gewinnt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung im vertraglichen Kontext zunehmend an Bedeutung. Gesetzgeberische Digitalisierungsvorhaben auf EU-Ebene wirken sich praktisch auf alle Unternehmen und die Vertragsgestaltung aus.
Der risikobasierte Ansatz sowie erweiterte Transparenz-, Informations- und Dokumentationspflichten erfordern eine fortlaufende Überprüfung und Anpassung der Verträge.
Arbeitnehmererfinderrecht ist ein wenig bekanntes Rechtsgebiet, das für Unternehmen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erhebliche Risiken birgt.
Technische Erfindungen und Verbesserungsvorschläge, die anlässlich eines Arbeitsverhältnisses entstehen, lösen einen gesetzlichen Vergütungsanspruch des Erfinders aus. Dieser Anspruch ist rechtlich unabdingbar. Die Berechnung der Erfindervergütung ist komplex und Gegenstand der Beratung.
Bei der Vertragsgestaltung und Abwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland sind vom Verleiher und Entleiher zwingende gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
Die Beratung umfasst neben der Überprüfung von Verträgen und Ausschreibungen die Erstellung von Standardverträgen. Dazu gehört die Gestaltung und Umsetzung des sog. „Master-Vendor-Modell“, das in der Praxis weit verbreitet ist und häufig Inkassoleistungen umfasst.
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