Arbeitnehmer-erfinderrecht/
Erfindervergütung

„Ich finde heraus, was die Welt braucht, dann fange ich an zu erfinden.“ 

Thomas Alva Edison 
(US-amerikanischer Erfinder und Unternehmer)

Arbeitnehmererfinderrecht ist ein wenig bekanntes Rechtsgebiet, das für Unternehmen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erhebliche Risiken birgt.  Es geht um die Rechte an technischen Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen, die anlässlich des Arbeitsverhältnisses entstehen. 

Die Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber löst einen gesetzlichen Vergütungsanspruch des Erfinders aus, der ungeachtet des vereinbarten Arbeitsentgelts besteht und arbeitsvertraglich nicht abbedungen werden kann.

Gegenstand der Beratung ist die Berechnung der angemessenen Erfindervergütung, die aufgrund vieler Variablen komplex ist. Die „Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindern im privaten Dienst“ bieten zwar Anhaltspunkte, diese Richtlinien sind jedoch nicht gesetzlich bindend und gelten als veraltet.  

Arbeitgeber können durch die Implementierung eines Incentive- und Erfindervergütungsmodell die finanziellen Risiken mindern und die administrativen Kosten senken. Es handelt sich um ein mehrstufiges Prämien- und Vergütungssystem, unter dem die Erfinder gegen Zahlung einer pauschalen Vergütung auf bestimmte gesetzliche Rechte verzichten. Dies dient der Rechtssicherheit und schafft Anreize für die Erfinder.

Die Beratung ist darauf ausgerichtet, ein solches Incentive- und Erfindervergütungsmodel aufzusetzen und im Unternehmen zu implementieren.

  • Prüfung der Inanspruchnahme
  • Klärung und Analyse des Sachverhalts
  • Schutzrechtskomplexe und Gewichtung
  • Bestimmung des Anteilsfaktors
  • Kalkulation einer angemessenen Vergütung
  • Ausarbeitung eines Incentive- und Erfindervergütungsmodell
  • Durchführung von Verfahren vor der Schiedsstelle
  • Vertretung in streitigen Verfahren

©2023 - Thom Matthiessen. Alle Rechte vorbehalten.

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