Datenschutz
CIPP/E
„Datenschutz ist ein notwendiges Gegengewicht und ein Korrekturinstrument gegen übermäßige, die Individualrechte beeinträchtigende Datenverarbeitung, aber er kann und soll kein Verhinderungsinstrument sein.“
Hans Peter Bull
(Rechtswissenschaftler und Bundesbeauftragter für den Datenschutz 1978 bis 1983)

Gegenstand der Beratung ist insbesondere die Einhaltung der Transparenz-, Informations- und Dokumentationspflichten sowie die darauf zugeschnittene Vertragsgestaltung.
Dies erfordert ein ständiges Monitoring der Gesetzgebung, die Klärung der Zuständigkeit im Rahmen der Corporate Governance und die fortlaufende Anpassung der Verträge an die technische Entwicklung.

Die Implementierung von Unternehmensrichtlinien und Corporate Binding Rules stellt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicher und vereinfacht die Geschäftsprozesse.
Datenschutzklauseln Auftragsdatenverarbeitung
Joint Controller Agreements
Datenübermittlung in Drittstaaten
Standardklauseln
Binding Corporate Rules
Verpflichtung auf den Datenschutz
Einwilligungserklärungen
Datenschutz-Folgenabschätzung