Arbeitnehmer-erfinderrecht/
Erfinder-vergütung
„Ich finde heraus, was die Welt braucht, dann fange ich an zu erfinden.“
Thomas Alva Edison
(US-amerikanischer Erfinder und Unternehmer)
Die unbeschränkte Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber löst einen gesetzlichen Vergütungsanspruch des Erfinders aus, der arbeitsvertraglich nicht abbedungen werden kann.
Die Berechnung einer angemessenen Vergütung ist gesetzlich nicht klar definiert und aufgrund der Vielzahl von Variablen und deren Gewichtung komplex.

Die Implementierung eines Incentive- und Erfindervergütungsmodells reduziert die Risiken für den Arbeitgeber und senkt die administrativen Kosten.
Klärung und Analyse des Sachverhalts
Prüfung der Inanspruchnahme
Schutzrechtskomplexe und Gewichtung
Bestimmung des Anteilsfaktors
Berechnung einer angemessenen Vergütung
Implementierung von Incentive- und Erfindervergütungsmodellen
Durchführung von Verfahren vor der Schiedsstelle
Vertretung in streitigen Verfahren